Die vielen angemeldeten Beiträge und Mitwirkenden und die nach der Coronaschutzverordnung limitierte Zuhörerzahl haben es notwendig gemacht, die Beiträge in zwei Konzerte aufzuteilen, um nach dem Motto „Alles was geht“ vielen Teilnehmern und Zuhörern die Möglichkeit zu bieten, an den Konzerten teilzuhaben. Beachten Sie also bitte die geänderten Anfangszeiten!
Teilnahmebedingungen:
Für Zuhörer ist eine Anmeldung zum Konzert bis spätestens 18. Juni 2021 erforderlich. Bevorzugt werden teilnehmende Schüler:innen mit maximal zwei Begleitpersonen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt! Sollte ein Kontingent an freien Plätzen übrig bleiben, wird dieses eine Woche vor dem Konzert zum Nachbuchen freigestellt.
Es besteht für jeden Teilnehmer, Zuhörer und Lehrer die Nachweispflicht eines aktuellen negativen Coronatests (Testzentrum, nicht älter als 48 Stunden). Vollständig Geimpfte (mind. 2 Wochen nach zweiter Impfung) und Genesene (PCR-Test nicht älter als 6 Monate) mit entsprechendem Nachweis brauchen keinen Coronatest.
Im Gebäude besteht (auch während des Konzerts) die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske