Förderung finanziell schwacher Familien

All die Familien, in denen die Eltern oder Alleinerziehenden mit ihrem Einkommen und/oder Vermögen die eigenen Bedürfnisse decken können, nicht aber zusätzlich die Bedürfnisse der Kinder, können unter Umständen einen Anspruch auf Kinderzuschlag4) haben. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, unterstützen wir Sie gern bei den Beiträgen für den Musikschulunterricht. So bleibt der Kinderzuschlag für andere Bedürfnisse Ihrer Kinder erhalten, Ihre Kinder können aber trotzdem ein Instrument lernen.

Wenn Sie als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter mit Ihrem Einkommen den eigenen Bedarf decken können, nicht aber auch noch den Bedarf Ihrer Kinder, können Sie für Ihre Kinder zusätzlich zum Kindergeld den sogenannten „Kinderzuschlag“ 5) erhalten. Der Antrag hierfür muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Wenn dieser Antrag von der Familienkasse bewilligt wird, dann unterstützen wir Sie bei den Musikschulbeiträgen.

Familien, die Arbeitslosengeld II 3) erhalten, wenden sich bgzl. der Beiträge für den Musikschulunterricht ihrer Kinder vertrauensvoll an die Leitung des Musikschulkreises Lüdinghausen.

Familien, die Arbeitslosengeld II 3) erhalten, wenden sich bgzl. der Beiträge für den Musikschulunterricht ihrer Kinder vertrauensvoll an die Leitung des Musikschulkreises Lüdinghausen.

Prüfen Sie, ob Sie eine Chance haben, den Kinderzuschlag zu erhalten

Mit dem KiZ-Lotsen führen Sie selbst eine erste Prüfung durch, ob ein Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse Erfolg verspricht. Am Ende dieses Lotsen wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt.

Sofern ein solcher Antrag erfolgversprechend ist, stellen Sie den Antrag auf Kinderzuschlag.

Antrag stellen

Bescheid der Familienkasse abwarten

Die Familienkasse teilt Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages mit, ob der Antrag bewilligt wird.

Reichen Sie den positiven Bescheid bei uns ein!

Sie erhalten für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder Kinderzuschlag? Dieses Kind nimmt bzw. diese Kinder nehmen am Musikschulunterricht des Musikschulkreises Lüdinghausen teil?

Dann reichen Sie den Bewilligungsbescheid zusammen mit einem formlosen Antrag, in dem

  • der Name des Kindes bzw. die Namen der Kinder, das/die den Musikschulunterricht besucht/besuchen und
  • dem aktuellen Gebührenbescheid der Stadt Lüdinghausen

bei uns ein.

Prüfung unsererseits

Wir prüfen anhand des Bewilligungsbescheides und des Gebührenbescheides der Stadt Lüdinghausen Ihren Antrag wohlwollend und übernehmen normalerweise fortan die Unterrichtsgebühr(en) teilweise oder auch ganz, damit Ihnen der Kinderzuschlag für anderweitige Ausgaben für Ihre Kinder erhalten bleibt.

Weitere Informationen

3) ALG II, umgangssprachlich oft auch „Hartz IV“ genannt.
4) Umgangssprachlich häufig auch „Kindergeldzuschlag“ genannt.

5) Kurz: KiZ

Förderung finanziell schwacher Familien

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Flyer PDF-Download
Satzung PDF-Download
2) Zum Beispiel die jährlichen Einladungen zur Mitgliederversammlung.