Informationen aus der Musikschulverwaltung

In den nächsten Tagen werden allen Musikschulnutzer*innen per Post die Gebührenbescheide / Rechnungen für das Kalenderjahr 2025 übersandt.

Dort stehen die Beträge (möglicherweise auch auf der Rückseite abgedruckt), die jeweils zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen sind. Sollte von den Zahlungsverpflichteten ein Lastschriftmandat vorliegen, muss nichts veranlasst werden. Ansonsten ist natürlich zu den Fälligkeiten jeweils die angegebene Musikschulgebühr zu überweisen.

Die Verwaltung bittet darum: kontrollieren Sie die angegebenen Unterrichts- und Gebührendaten auf Richtigkeit und Vollständigkeit und nehmen Sie bei Fragen gern per Email unter musikschule@stadt-luedinghausen.de Kontakt auf.