All die Familien, in denen die Eltern oder Alleinerziehenden mit ihrem Einkommen und/oder Vermögen die eigenen Bedürfnisse decken können, nicht aber zusätzlich die Bedürfnisse der Kinder, können unter Umständen einen Anspruch auf Kinderzuschlag4) haben. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, unterstützen wir Sie gern bei den Beiträgen für den Musikschulunterricht. So bleibt der Kinderzuschlag für andere Bedürfnisse Ihrer Kinder erhalten, Ihre Kinder können aber trotzdem ein Instrument lernen.
Wenn Sie als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter mit Ihrem Einkommen den eigenen Bedarf decken können, nicht aber auch noch den Bedarf Ihrer Kinder, können Sie für Ihre Kinder zusätzlich zum Kindergeld den sogenannten „Kinderzuschlag“ 5) erhalten. Der Antrag hierfür muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Wenn dieser Antrag von der Familienkasse bewilligt wird, dann unterstützen wir Sie bei den Musikschulbeiträgen.
Familien, die Arbeitslosengeld II 3) erhalten, wenden sich bgzl. der Beiträge für den Musikschulunterricht ihrer Kinder vertrauensvoll an die Leitung des Musikschulkreises Lüdinghausen.
Familien, die Arbeitslosengeld II 3) erhalten, wenden sich bgzl. der Beiträge für den Musikschulunterricht ihrer Kinder vertrauensvoll an die Leitung des Musikschulkreises Lüdinghausen.
Mit dem KiZ-Lotsen führen Sie selbst eine erste Prüfung durch, ob ein Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse Erfolg verspricht. Am Ende dieses Lotsen wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt.
Sofern ein solcher Antrag erfolgversprechend ist, stellen Sie den Antrag auf Kinderzuschlag.
Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie online oder mittels Formularen stellen:
Die Familienkasse teilt Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages mit, ob der Antrag bewilligt wird.
Sie erhalten für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder Kinderzuschlag? Dieses Kind nimmt bzw. diese Kinder nehmen am Musikschulunterricht des Musikschulkreises Lüdinghausen teil?
Dann reichen Sie den Bewilligungsbescheid zusammen mit einem formlosen Antrag, in dem
bei uns ein.
Wir prüfen anhand des Bewilligungsbescheides und des Gebührenbescheides der Stadt Lüdinghausen Ihren Antrag wohlwollend und übernehmen normalerweise fortan die Unterrichtsgebühr(en) teilweise oder auch ganz, damit Ihnen der Kinderzuschlag für anderweitige Ausgaben für Ihre Kinder erhalten bleibt.
Falls Fragen offen geblieben sind, sprechen Sie uns gern an!
5) Kurz: KiZ