
Mit der neuesten Änderung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird es den Musikschulen erlaubt, dass Kinder im Alter bis zur 4. Grundschulklasse wieder in Präsenzform im Einzelunterricht unterrichtet werden dürfen. Nach Möglichkeit wird diese Änderung für die Schüler*innen des Musikschulkreises spätestens ab der nächsten Woche umgesetzt. In einzelnen Fällen ist es aber möglich, dass die …