Information aus der Musikschulverwaltung: Gebührenbescheide für das Jahr 2024 / Änderung der Gebührenordnung zum 01.02.2024

Liebe Schüler*innen, liebe Erziehungsberechtigte,

in dieser Woche wird der Gebührenbescheid für das Kalenderjahr 2024 an alle unsere Nutzer versandt. Das ist die Jahresübersicht, aus der erkennbar ist, zu welcher Fälligkeit welche Unterrichtsgebühren jeweils zum 15. des Monats zu zahlen sind.

Ab dem 01.02.2024, also zum Schulhalbjahr, wird im Musikschulkreis Lüdinghausen eine geänderte Gebührensatzung gelten. Dies wird dazu führen, dass ab Februar die monatlich jeweils zum 15. zu zahlenden Gebührenraten für die unterschiedlichen Unterrichtsformen geringfügig ansteigen werden.

Gleichzeitig wird aber für Familien, aus denen mehrere Personen Unterricht im Musikschulkreis nehmen, ein Familienrabatt eingeführt, der den bisherigen Geschwisterrabatt ablöst und erweitert. Auch der Personenkreis derer, die überhaupt in den Genuss von Ermäßigungen kommen können, wurde mit dieser Satzungsänderung ausgeweitet.

Angesichts der allgemein stark steigenden Personal- und Sachkosten und trotz der Tatsache, dass die den Musikschulkreis mit einem Kostenbeitrag von über 50 % finanzierenden Städte und Gemeinden ihre Zuschüsse ebenfalls erhöht haben, ließ sich diese behutsame Anpassung der Gebühren nicht vermeiden.

Bitte überprüfen Sie den Gebührenbescheid 2024 gern auf Richtigkeit und Vollständigkeit, und sollten sich Fragen, Anmerkungen oder Änderungswünsche ergeben, nehmen Sie bitte gern Kontakt zu uns auf!  Per Email an info@musikschulkreis.de und unter der Telefonnummer 02591 – 926451 sind wir gut zu erreichen. Lediglich in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr wird die Musikschulverwaltung nicht besetzt sein. 

Bis zum 22. Dezember sind wir noch – und ab dem 02. Januar 2024 sind wir wieder für Sie da.

Wir wünschen allen Musikschulfamilien eine wunderschöne Feiertagszeit und einen guten Jahreswechsel!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Musikschulverwaltung