Ab heute (20. August 2021) gilt im Musikschulkreis Lüdinghausen:
- Im Musikschulgebäude gibt es die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske).
- Musikschulangebote (Unterrichte, Proben, Veranstaltungen…) können nur noch von immunisierten (geimpften, genesen, getesteten ( 3G-Regel)) Personen in Anspruch genommen werden.
- Hygieneregeln beim Betreten des Gebäudes sind zu beachten (siehe Aushang)
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Es reicht ein Nachweis mit dem Schülerausweis.
- Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatests und sind getesteten Personen gleichgestellt.